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News > 20. Verordnung: Änderung der Massage-Verordnung

"20. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Massage-Verordnung geändert wird

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2016, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage (Massage-Verordnung), BGBl. II Nr. 68/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 308/2013, wird wie folgt geändert:

1. Im Titel der Verordnung wird die Wortfolge „Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit“ durch die Wortfolge „Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ ersetzt.

2. Im Einleitungssatz zu § 1 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Tuina An Mo Praktik“ ein Beistrich sowie die Wortfolge „Tibetische Jamche-Kunye Praktik“ eingefügt.

3. Im § 2 Abs. 1 wird nach der Z 3 ein Beistrich gesetzt und folgende Z 4 angefügt:

„4.Tibetische Jamche-Kunye Praktik beschränkte gewerbliche Tätigkeit ist die erfolgreiche Absolvierung des in der Anlage 6 festgelegten Ausbildungsprofils“

4. Im § 2 Abs. 2 wird die Wortfolge „Anlage 6“ durch die Wortfolge „Anlage 7“ ersetzt.

5. Der bisherige Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft“. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_II_2...
Quelle: 10. Newsletter der BGBl.-Redaktion, 17.1.2017


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