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5 News gefunden


Wien (OTS) - Die Qualität und die Evaluierung derselben stellen zentrale Punkte im Gesundheitswesen dar, betont ÖÄK-Vizepräsident Karl Forstner anlässlich des 7. Tags der Gesundheitsberufe, der gestern in Wien stattfand. Allerdings sei dabei immer wieder kritisch zu hinterfragen, ob die erhobenen Ergebnisse auch tatsächlich die Wirklichkeit abbilden. „Es darf nicht sein, dass die Messung zu einem überbordenden bürokratischen Selbstzweck hochstilisiert wird, die weder einen Nutzen an sich hat noch dem Einsatz der Mitarbeiter im Gesundheitswesen gerecht wird“, so Forstner. Sie müsse dazu dienen, Einblick in Abläufe und Systeme zu erhalten. Dabei geht es um die wirklichkeitsnahe Erfassung von Qualität, damit die Daten für richtungsweisende Entscheidungen genutzt und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen realitätsnah erfasst werden können. „Letztlich macht das Sammeln von Daten nur Sinn, wenn die Zentrierung auf Patienteninteressen gewährleistet ist“, bekräftigt Forstner.

Derzeit seien die Prozesse im Gesundheitswesen jedoch nicht so gestaltet, dass sie als Qualität beim Patienten ankommen, kritisiert Silvia Mériaux-Kratochvila, Vorsitzende der Gesundheitsberufekonferenz . „Die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen wird aktuell vielfach von ökonomischen Zwängen getriggert“. Oft werde beispielsweise das Messen von Kennzahlen – etwa von Wartezeiten – als Qualität definiert. Mériaux-Kratochvila plädiert dafür, den Blick wieder mehr auf den Patienten zu legen – und auch darauf, was der Patient als Qualität versteht: ausreichend Zeit für sein konkretes Anliegen oder auch Zeit für ein ausführliches Gespräch. Die Aufgabe der Angehörigen von Gesundheitsberufen sieht Mériaux-Kratochvila darin, ihre Verantwortung wahrzunehmen und sich aktiv in die Gestaltung ihrer Tätigkeit einzubringen: „Es kann nicht sein, dass die Gesundheitsberufe die ökonomischen Vorgaben duldend umsetzen anstatt sich deutlich gestaltend in Qualitätsprozesse einbringen, die auf die unmittelbare Behandlungs- und Betreuungsqualität abzielen“. ...

Da es häufig nur eine Frage der Zeit ist, dass die Gebietskrankenkassen in anderen Bundesländern nachziehen, sind MasseurInnen in ganz Österreich betroffen.

Salzburg (OTS) - Eine neue Regelung der Salzburger Gebietskrankenkassa für Physiotherapie sorgt für Aufregung: Der Schwerpunkt soll künftig auf der aktiven Therapie liegen, das Wort »Massage« verschwindet aus den ärztlichen Verordnungen. Zudem entfällt der Kostenzuschuss von 2 Euro für Massagen. »Diese Regelung bedroht das seriöse Berufsbild und die wirtschaftliche Grundlage der Salzburger MasseurInnen«, kritisiert Hannelore Grubits-Klinger, Landesinnungsmeister-Stellvertreterin. »Physiotherapie und Massage sind zwei völlig verschiedene Behandlungsmethoden. Man muss von Fall zu Fall abwägen, was für den Patienten das Beste ist.«

Dass Physiotherapeuten wenig bis kein Interesse an Massagen haben, ist für Grubits-Klinger verständlich, da ihre Ausbildung fast ausschließlich die Aktivtherapie umfasst und sie hier die Spezialisten sind. In Bezug auf die Massagetherapien sind es die Gewerblichen Masseure und Heilmasseure, von denen es zusammen in Salzburg über 1.200 gibt. Nach ihrer Ausbildung sind sie verpflichtet, sich mit Fortbildungen stets am neuesten Stand zu halten.

»Bei vielen Beschwerden ist eine Massage notwendig, um den gewünschten Behandlungserfolg zu erzielen, bei anderen Beschwerden wiederum ist eine Physiotherapie notwendig. Man muss immer genau abwägen, je nach Krankheitsbild oder nach Patient, was das Beste ist«, erklärt Grubits-Klinger. »Wir sprechen hier von zwei komplett unterschiedlichen Berufszweigen mit stark unterschiedlichen Schwerpunkten. Umso bedenklicher ist es, wenn die Salzburger GKK nun Massage als Therapie, ausgeführt von Heilmasseuren, für ihre Versicherten zur Gänze streicht. Und zusätzlich legt sie unter dem Begriff der ‚passiven Therapie‘ die Kompetenz der Massage ausschließlich in die Hände der Physiotherapeuten, die in diesem Bereich weniger qualifiziert sind als Heilmasseure. ...
Quelle: OTS0114, 24. Feb. 2017, 12:04

Zitat Kurier.at am 19.02.2015, 06:00:

"Heilmasseure wollen auch therapeutische Maßnahmen durchführen.

Jeder, der Rückenprobleme hat, weiß: Massieren ist gut, reicht aber nicht. Wirbelsäule und Muskulatur stehen in Wechselwirkung zueinander; regelmäßige, gezielte Rückengymnastik zu Hause kann also nicht schaden. [...]"

Den gesamten Kurier-Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.kurier.at am 19.02.2015, 06:00

PatiennInnensicherheit gefährdet - Keine klare Abgrenzung zwischen PhysiotherapeutInnen und MasseurInnen

Wien (OTS) - Im Zuge der Novelle des MMHmG (Medizinischer Masseur-Heilmasseur Gesetz) ist geplant für Medizinische MasseurInnen eine Zusatzqualifikation "Basismobilisation" zu ermöglichen. Physio Austria hat große Bedenken bezüglich wesentlicher Teilaspekte der Novelle und hat bereits im Vorfeld eine Stellungnahme eingebracht. Als Berufsverband der PhysiotherapeutInnen Österreichs bringt Physio Austria neuerlich nachdrücklich eine differenzierte Sichtweise ein. Das derzeitige Vorhaben lässt zu viel Interpretationsspielraum hinsichtlich der Anwendung der Basismobilisation durch medizinische MasseurInnen zu.

Der Gesundheitsausschuss vom 17. Dezember billigte mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und der NEOS - die Abgeordnete der Grünen behielt sich die Zustimmung im Plenum vor - diesen Gesetzentwurf, mit dem das medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden: "Die Gesetzesnovelle ermöglicht es medizinischen MasseurInnen und HeilmasseurInnen künftig, durch eine 80-stündige Zusatzausbildung die Spezialqualifikation "Basismobilisation" zu erwerben. Damit erhalten sie die Berechtigung, PatientInnen bei der Verbesserung ihrer Mobilität zu unterstützen und sie im sicheren Umgang mit Gehhilfen zu schulen."

Diese Zusatzqualifikation "Basismobilistaion" soll damit nicht nur Medizinischen MasseurInnen sondern auch HeilmasseurInnen im Rahmen der freiberuflichen Berufsausübung ermöglicht werden. Dies ist aus Sicht von Physio Austria in keinster Weise fachlich, inhaltlich noch aus Sicht der PatientInnensicherheit zu rechtfertigen und wird von Physio Austria strikt abgelehnt. Physio Austria fordert, dass die Basisqualifikation ausschließlich im intramuralen Bereich unter Abstimmung und Aufsicht einer/s PhysiotherapeutIn durchgeführt werden darf.

Physio Austria betont, dass alle im MAB-Gesetz ...
Quelle: OTS0190, 18. Dez. 2014, 15:42

"In einem von Physio Austria, dem Bundesverband der PhysiotherapeutInnen Österreichs, angestrengten Prozess hat das Oberlandesgericht Wien vor wenigen Wochen eine Entscheidung getroffen und Physio Austria Recht gegeben.

In der Rechtssache ging es darum, dass der Beklagte, ein Heilmasseur mit zahlreichen östlichen und westlichen Massageeausbildungen, der sich selbst als „Wirbelsäulenspezialist“ bezeichnete mit einer von ihm entwickelten „Transformations-Wirbelsäulen-Therapie“ die Soforthilfe bei Rückenschmerzen aller Art ermöglichen sollte, warb. Dabei bot der Beklagte u.a. die Diagnose von Beckenschiefständen und therapeutischen Behandlungen wie z.B. Atemübungen und passiver Bewegungsübungen bei Wirbelsäulenproblemen an [...]"

Den gesamten Pressetext finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.physioaustria.at/presse/presseaussendungen 31.10.2013


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