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66 News gefunden


Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 3.300,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere Kund*innen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 3660,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

Zitat: diepresse.com 21.10.2021 um 17:25

"Das hört sich doch gut an: Im Gesundheitsbereich muss sich niemand vor Langeweile oder mangelndem Personalbedarf fürchten. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: diepresse.com 21.10.2021 um 17:25

"[...] (LK) Viele Salzburgerinnen und Salzburger merken Wochen oder auch Monate nach einer Corona-Erkrankung, dass nicht mehr alles so ist wie früher. Luftnot, Abgeschlagenheit und Müdigkeit sind oft ständige Begleiter oder man erreicht das gewohnte Leistungsniveau einfach nicht mehr. [...]"

Die gesamte Pressemeldung finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 29. März 2021

"48. Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Führerscheingesetz und das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen: [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 49/2021 vom 25. März 2021

"49. Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsberuferegister-Gesetz geändert wird (GBRG-Novelle 2020)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG), BGBl. I Nr. 87/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2018 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 8/2020, wird wie folgt geändert: [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 49/2021 vom 25. März 2021

Wien (OTS) - Ergotherapie Austria, Physio Austria und der Verband der Diaetologen Österreichs sind fassungslos, dass schwangere Ergotherapeutinnen, Physiotherapeutinnen und Diätologinnen, die als Selbstständige freiberuflich arbeiten, von Politik und Entscheidungsträger*innen seit Monaten im Stich gelassen werden.

Für angestellte schwangere Diätologinnen, Ergotherapeutinnen und Physiotherapeutinnen gibt es seit Dezember eine gesetzliche Regelung zur Freistellung aufgrund von COVID-19 (§ 3a Mutterschutzgesetz). Für selbstständige Kolleginnen gibt es keine adäquate gesetzliche Regelung analog zu den Regelungen für angestellt Tätige. Dies ist ein grober Missstand, der keineswegs akzeptiert werden kann. Es geht hier nicht nur um um das Wohl des ungeborenen Kindes, sondern auch um die gesundheitliche und finanzielle Sicherheit der werdenden Mütter.

Sämtliche Bemühungen von Ergotherapie Austria, Physio Austria, dem Verband der Diaetologen und MTD-Austria, dem Dachverband der sieben MTD-Berufsgruppen, blieben bisher erfolglos. Vielmehr wurde die Antwort des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf das letzte Ansuchen von MTD-Austria im Dezember mit den Worten geschlossen, dass das Ministerium keine legistische Maßnahme zur Umsetzung der erhobenen Forderung ergreifen wird.

Es ist nicht tragbar, dass schwangere Kolleginnen zwischen finanzieller Existenz und Gesundheit entscheiden müssen! Ergotherapie Austria, Physio Austria und der Verband der Diaetologen Österreichs fordern, stellvertretend für alle betroffenen MTD-Berufsangehörigen, eine Gleichbehandlung, denn der Schutz von Mutter und Kind darf gerade in der Zeit der Pandemie nicht von der Art der Erwerbstätigkeit einer Kollegin abhängen!

Rückfragen & Kontakt:

Marion Hackl, Präsidentin Ergotherapie Austria
E‐Mail: m.hackl@ergotherapie.at | Tel: 0664 455 60 22

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG ...
Quelle: OTS0041, 19. Jan. 2021, 09:39

Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir eine Spende in Höhe von EUR 4.000,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überwiesen.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

Im Rahmen unserer Weihnachtsaktion haben wir dank der vielen neuen KundInnen eine Spende in Höhe von EUR 2.730,- an die Einrichtung "Der Rote Anker" des CS Hospiz Rennweg überweisen können.
"Der Rote Anker" bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien, die mit dem Tod eines geliebten Menschen konfrontiert sind, professionelle psychotherapeutische Beratung und Begleitung.

Herzlichen Dank an unsere KundInnen, die das ermöglicht haben!

Ihr bestNET.Team

Salzburg ist das erste Bundesland, in dem die regionale Gebietskrankenkasse gemeinsam mit der Landesärztekammer eine Landesvereinbarung beschlossen hat.

Salzburg (OTS) - Im April 2019 wurde zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ein bundesweiter Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (PVE) abgeschlossen. Auf Basis dieses Gesamtvertrages ist Salzburg nun das erste Bundesland, in dem die regionale Gebietskrankenkasse gemeinsam mit der Landesärztekammer eine Landesvereinbarung beschlossen hat.

Zentrales Ziel für die Schaffung von Primärversorgungseinheiten ist es, durch umfassend koordinierte und integrierte Versorgung die Qualität der medizinischen Behandlung zu steigern und dadurch die Spitalsambulanzen zu entlasten. Immerhin gehören rund 50 Prozent jener, die täglich in einer Spitalsambulanz anzutreffen sind, dort nicht hin. In Zukunft soll die PVE zentrale Erstanlaufstelle bei Krankheit und medizinischen Fragen sein und so zu einer besser abgestimmten Versorgung beitragen. Ausgedehnte Öffnungszeiten und eine gute Erreichbarkeit spielen dabei wesentliche Rollen.

Durch die Erstbehandlung in einer PVE können Mehrfachuntersuchungen, Gefahren durch Polypharmazie sowie nicht erforderliche Inanspruchnahmen fachärztlicher bzw. technischer Leistungen weitestgehend verhindert werden. Die technische Vernetzung, die Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen sowie die administrative Entlastung durch die zentrale Ordinationsassistenz und Pflegefachkraft sorgen dafür, dass die Ärztinnen und Ärzte in einer Primärversorgungseinheit insgesamt mehr Zeit für ihre Patientinnen und Patienten haben. Darüber hinaus bietet das Modell attraktivere und flexiblere Beschäftigungsmöglichkeiten, die den Bedürfnissen der Ärzteschaft entsprechen und somit wesentlich zur Attraktivierung des Hausarzt-Berufes beitragen.

Ausbauplan für Salzburg

Im Bundesland Salzburg sollen bis 31. Dezember ...
Quelle: OTS0129, 26. Nov. 2019, 12:37


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