Der ÖSG, erstmals 2006 als Rahmenplan für eine integrierte Gesundheitsversorgungsstruktur vereinbart, setzt mit seiner nunmehr dritten, erweiterten Version ÖSG 2010 mit Planungshorizont 2020 einen weiteren großen Schritt in Richtung einer umfassenden Planung des gesamten Gesundheitswesens. Der ÖSG 2010 wurde um eine Rahmenplanung für die ambulante Versorgung sowie für die Rehabilitation ergänzt. Die integrierte Hospiz- und Palliativversorgung wurde umfassend definiert. Mit den neu vereinbarten Flexibilisierungsmöglichkeiten in Spitälern und an den Nahtstellen zwischen Spital und ambulantem Bereich werden weitere Strukturveränderungen initiiert. [...]
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http://www.bmg.gv.at/cms/home/standard.html?channel=CH1071&d...Quelle: BMG-Newsletter 11.01.2011
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