»100. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) erlassen wird und das Rezeptpflichtgesetz, das Apothekengesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen: [...]«
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 110/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 19.07.2024
Gesetz Newsletter
Zitat: ooe.orf.at
»Wer rastet, der rostet. Ein Sprichwort, das fast jeder schon mal gehört hat. Aber stimmt das eigentlich? Kann unser Körper tatsächlich einrosten? Durchaus, sagen Experten. Wenig Bewegung kann zu steifen Gelenken führen. [...]«
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Quelle: ooe.orf.at am 17.07.2024 19:02 Uhr
Internet
Zitat: www.sn.at
»Erste universitäre Physiotherapieausbildung Österreichs startet. Künstliche Intelligenz und Robotik sind Teile des Studiums von Alma Mater Europaea, das im Herbst in Wien und Klagenfurt beginnt. [...]«
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Quelle: www.sn.at am 17.07.2024
Ausbildung Zeitungs-Artikel
Diese beinhaltet unter anderem die legistischen Regelungen für die Berufsausübung von über 18.000 Physiotherapeut*innen.
Wien (OTS) - Am 04.07.2024 wurde die lange erwartete Novelle des MTD-Gesetzes durch den Nationalrat beschlossen. Diese beinhaltet unter anderem die legistischen Regelungen für die Berufsausübung von über 18.000 Physiotherapeut*innen. Physio Austria begrüßt die Umsetzung der Novelle des über 30 Jahre alten Gesetzes nach langen Verhandlungen zwischen den Stakeholdern und kurzer Begutachtungsfrist, welche durchaus in der Kritik stand. Die Kernforderungen von Physio Austria fanden breite öffentliche Zustimmung und wurden zumindest in Teilen erfüllt: der niederschwellige Zugang zu notwendigen therapeutischen Leistungen ist durch den direkten Zugang zur Therapie ohne ärztliche Anordnung zumindest im Rahmen der Sekundärprävention gegeben. Mit der grundlegenden Verankerung der Spezialisierung wurde zumindest die Grundlage für eine Vertiefung des Kompetenzbereichs und spezialisierten Einsatzes für die Entlastung des Gesundheitssystems und somit Fortschritt in der Versorgung tausender Patient*innen gelegt. Ebenso wurde in vielen Punkten der bereits gelebten Praxis, auch in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, Rechtssicherheit durch gesetzliche Verankerung geschaffen.
Somit ist die erste Bilanz aus Sicht des Berufsverbands der Physiotherapeut*innen, dass die Gesetzesnovelle eine Grundlage mit viel Potenzial für die Zukunft darstellt und noch einiger Nachjustierung bedarf.
Patient*innen durch Möglichkeit der Generalanordnung entlastet – Rechtssicherheit und Abbau der Bürokratie
Das Gesetz beinhaltet, dass der/die Ärzt*in lediglich allgemein „Physiotherapie“ anordnen kann. Dabei ist erstmals per Gesetz definiert, dass die Methodenwahl im Rahmen einer sogenannten, durch Ärzt*innen ausgestellten „Generalanordnung“ ausschließlich in der Hand der akademisch ausgebildeten und eigenverantwortlich tätigen Physiotherapeut*innen liegt. ...
Quelle: OTS0125 am 04.07.2024 12:49 Uhr
Pressemeldung
Über 5.000 Unterstützungen für die Stellungnahme von Physio Austria.
Wien (OTS) - Die Stellungnahme des Berufsverbands der Physiotherapeut*innen Österreichs zum Gesetzestext der MTD-Novelle hat in der öffentlichen Begutachtung über 5.000 Unterstützungen erhalten. Die Kernforderungen sind der niederschwellige Zugang zu notwendigen therapeutischen Leistungen, Erweiterung des Kompetenzbereichs für die Entlastung des Gesundheitssystems und somit Fortschritt in der Versorgung für Tausende Patient*innen.
Bis 29.Mai war die Novelle des MTD-Gesetzes 2024 in Begutachtung und beinhaltet unter anderem die legistischen Regelungen für die Berufsausübung von rund 18.000 Physiotherapeut*innen in Österreich. Dazu hat auch Physio Austria, Bundesverband der Physiotherapeut*innen Österreichs Stellung bezogen. Physio Austria begrüßt die Überarbeitung des mittlerweile 30 Jahre alten Gesetzes und plädiert für eine zukunftsorientierte Umsetzung, unterstreicht aber in seiner offiziellen Stellungnahme den deutlichen Verbesserungsbedarf um echten Fortschritt in der Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und Rückschritt zu verhindern.
Patient*innen dürfen nicht weiter belastet werden
Der aktuelle Entwurf des Gesetzes beinhaltet, dass die ärztliche Anordnung nicht mehr allgemein zur Physiotherapie ausgestellt werden soll, sondern als „konkrete“ Anordnung einzelne Maßnahmen vorgeben muss. Dies würde in der Praxis bei den Ärzt*innen, den Therapeut*innen und in erster Linie bei den ohnehin bereits belasteten Patient*innen und deren Angehörigen bei jeder kleinen Änderung erheblichen und unnötigen Zusatzaufwand bedeuten. Daher die Forderung von Physio Austria: Die Methodenwahl im Rahmen der ärztlichen Anordnung gehört ausschließlich in die Hand der dafür ausgebildeten und eigenverantwortlich tätigen Physiotherapeut*innen! Es ist absolut nicht nachvollziehbar, weshalb rund 18.000 Angehörige eines akademisch ausgebildeten Gesundheitsberufs zu Hilfskräften degradiert werden und Patient*innen Übermaß belastet werden sollen. ...
Quelle: OTS0160 am 03.06.2024 13:37 Uhr
Gesetz Pressemeldung
»Geschlechtsidentitäten und sexuelle Orientierungen von Menschen sind vielfältig. Das drückt das Akronym LGBTIQ+ aus: Es steht für lesbian, gay, bisexual, trans, inter* und queer. Das Plus (+) signalisiert, dass auch weitere sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten eingeschlossen sind. [...]«
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Quelle: Newsletter Juni 2024, Gesundheit.gv.at-Newsletter am 03.06.2024
Newsletter
Physio Austria übt scharfe Kritik am Gesetzestext und plädiert für niederschwelligen Zugang zu notwendigen therapeutischen Leistungen und echten Fortschritt in der Gesundheitsversorgung.
Wien (OTS) - Seit gut einer Woche ist die Novelle des MTD-Gesetzes 2024 (Medizinisch-technische Dienste) in Begutachtung. Bis einschließlich 29. Mai können auf der Parlamentswebseite Stellungnahmen abgegeben werden. Physio Austria begrüßt zwar die Überarbeitung des mittlerweile 30 Jahre alten Gesetzes, welches unter anderem die Grundlage für die Berufsausübung von rund 18.000 Physiotherapeut*innen in Österreich ist, unterstreicht aber in seiner offiziellen Stellungnahme den deutlichen Verbesserungsbedarf, um echten Fortschritt in der Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und Rückschritt zu verhindern.
Methodenwahl muss in den Händen der Physiotherapeut*innen bleiben
Zum bestehenden Rechtsbegriff der ärztlichen bzw. zahnärztlichen „Anordnung“ wurde das Wort „konkret“ mit weitreichenden Folgen hinzugefügt. Dies bedeutet, dass der/die anordnende Ärzt*in jede Maßnahme konkretisiert. Bei Anpassungen im Therapieverlauf z.B. bei der Wahl der Therapiemittel müssten die Patient*innen erneut jedes Mal zum/r verordnenden Ärzt*in zurück. Dies würde bei den Ärzt*innen, den Therapeut*innen und in erster Linie bei den ohnehin bereits belasteten Patient*innen und deren Angehörigen Ressourcen strapazieren. Daher die Forderung von Physio Austria: Die Methodenwahl im Rahmen der ärztlichen Anordnung gehört ausschließlich in die Hand der dafür ausgebildeten und eigenverantwortlich tätigen Physiotherapeut*innen! Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wieso rund 18.000 Angehörige eines akademisch ausgebildeten Gesundheitsberufs zu Hilfskräften degradiert werden und Patient*innen Übermaß belastet werden sollen. Ein niederschwelliger Zugang zur Therapie muss ohne Übermaß an Bürokratie gewährleistet sein.
Anspruch auf Kostenerstattungen bei Behandlungen im Rahmen der Sekundärprävention ...
Quelle: OTS0070 am 23.05.2024 10:07 Uhr
Gesetz Pressemeldung
Zitat: www.sn.at
»Osteopathie gehört zur Alternativmedizin und tastet sich an Beschwerden heran, um Blockaden im Körper zu lösen. [...]«
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Quelle: www.sn.at am 18.05.2024
Zeitungs-Artikel
MTD-Austria und die sieben Interessenvertretungen der MTD-Berufe machen auf Optimierungsbedarf in der Gesetzesvorlage aufmerksam.
Wien (OTS) - Seit gestern liegt das überarbeitete MTD-Gesetz endlich zur Begutachtung vor. Stellungnahmen sind bis einschließlich 29. Mai 2024 möglich. MTD-Austria und die sieben Berufsverbände begrüßen grundsätzlich diese lang erwartete Novellierung und die damit einhergehenden positiven Aspekte. Wird damit nun nach über 30 Jahren alles gut: Leider Nein. Da in der vorliegenden Fassung die drei Kernforderungen von MTD-Austria und den sieben Berufsverbänden biomed austria, Verband der Diaetologen Österreichs, Ergotherapie Austria, logopädieaustria, orthoptik austria, Physio Austria und rtaustria nicht berücksichtigt wurden, unterstreichen die Berufsverbände neuerlich die Dringlichkeit der Aufnahme ihrer Forderungen in das MTD-Gesetz.
Der Fokus von MTD-Austria und den sieben Berufsverbänden war in allen Gesprächen im Vorfeld die Sicherstellung der Patient:innensicherheit, somit die hochqualitative Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sowie die Schaffung von Rechtssicherheit für die derzeit 41.000 MTD-Berufsangehörigen für eine attraktive Berufsausübung.
Die drei Kernforderungen sind und bleiben somit:
- Niederschwelliger Zugang zu therapeutischen und diagnostischen Leistungen, keine Anordnungsverschärfung durch genaueste Definition von Maßnahmen,
- Zugang zur Prävention für alle sieben MTD-Berufe ohne ärztliche Anordnung und
- Befugniserweiterung durch die Spezialisierung.
Constance Schlegl, Präsidentin von Physio Austria: „Der Bedarf an hochqualifizierter medizinisch-therapeutisch-diagnostischer Betreuung wächst ständig. Warum für die rund 18.000 Physiotherapeut:innen mit dem neuen MTD-Gesetz keine ihren Qualifikationen adäquaten Bedingungen geschaffen werden, bleibt unverständlich. Physio Austria lädt daher die Mitglieder zur eigenen Stellungnahme ein bzw. zur Unterstützung der Stellungnahme von Physio Austria, die noch diese Woche eingebracht wird. ...
Quelle: OTS0004 am 17.05.2024 07:58 Uhr
Gesetz Pressemeldung
Zitat: nachrichten.at 07. Mai 2024 16:17 Uhr
»Symposion in Linz: 140 Physiotherapeuten informierten sich von Freitag bis Samstag über innovative Möglichkeiten, wie man die Brustwirbelsäule gesund hält und behandelt [...]«
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Quelle: nachrichten.at am 07.05.2024 16:17 Uhr
Zeitungs-Artikel