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174 News gefunden


»[...] Die Gesundheitszentren sind ein zentraler Bestandteil der steirischen Gesundheitsversorgung und haben sich als Erfolgsmodell etabliert. Sie bieten den Patientinnen und Patienten wohnortnah nicht nur eine schnelle, sondern vor allem eine umfassende medizinische Betreuung. Durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Gesundheitsberufe und lange Öffnungszeiten wird die Versorgungssicherheit gestärkt - insbesondere auch in ländlichen Regionen.[...]«

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Quelle: Kommunikation Land Steiermark - kommunikation@stmk.gv.at am 11.10.2024 12:19 Uhr
 
Jugendliche Kinder Pressemeldung

Diese beinhaltet unter anderem die legistischen Regelungen für die Berufsausübung von über 18.000 Physiotherapeut*innen.

Wien (OTS) - Am 04.07.2024 wurde die lange erwartete Novelle des MTD-Gesetzes durch den Nationalrat beschlossen. Diese beinhaltet unter anderem die legistischen Regelungen für die Berufsausübung von über 18.000 Physiotherapeut*innen. Physio Austria begrüßt die Umsetzung der Novelle des über 30 Jahre alten Gesetzes nach langen Verhandlungen zwischen den Stakeholdern und kurzer Begutachtungsfrist, welche durchaus in der Kritik stand. Die Kernforderungen von Physio Austria fanden breite öffentliche Zustimmung und wurden zumindest in Teilen erfüllt: der niederschwellige Zugang zu notwendigen therapeutischen Leistungen ist durch den direkten Zugang zur Therapie ohne ärztliche Anordnung zumindest im Rahmen der Sekundärprävention gegeben. Mit der grundlegenden Verankerung der Spezialisierung wurde zumindest die Grundlage für eine Vertiefung des Kompetenzbereichs und spezialisierten Einsatzes für die Entlastung des Gesundheitssystems und somit Fortschritt in der Versorgung tausender Patient*innen gelegt. Ebenso wurde in vielen Punkten der bereits gelebten Praxis, auch in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, Rechtssicherheit durch gesetzliche Verankerung geschaffen.

Somit ist die erste Bilanz aus Sicht des Berufsverbands der Physiotherapeut*innen, dass die Gesetzesnovelle eine Grundlage mit viel Potenzial für die Zukunft darstellt und noch einiger Nachjustierung bedarf.

Patient*innen durch Möglichkeit der Generalanordnung entlastet – Rechtssicherheit und Abbau der Bürokratie

Das Gesetz beinhaltet, dass der/die Ärzt*in lediglich allgemein „Physiotherapie“ anordnen kann. Dabei ist erstmals per Gesetz definiert, dass die Methodenwahl im Rahmen einer sogenannten, durch Ärzt*innen ausgestellten „Generalanordnung“ ausschließlich in der Hand der akademisch ausgebildeten und eigenverantwortlich tätigen Physiotherapeut*innen liegt. ...
Quelle: OTS0125 am 04.07.2024 12:49 Uhr
 
Pressemeldung

Über 5.000 Unterstützungen für die Stellungnahme von Physio Austria.

Wien (OTS) - Die Stellungnahme des Berufsverbands der Physiotherapeut*innen Österreichs zum Gesetzestext der MTD-Novelle hat in der öffentlichen Begutachtung über 5.000 Unterstützungen erhalten. Die Kernforderungen sind der niederschwellige Zugang zu notwendigen therapeutischen Leistungen, Erweiterung des Kompetenzbereichs für die Entlastung des Gesundheitssystems und somit Fortschritt in der Versorgung für Tausende Patient*innen.

Bis 29.Mai war die Novelle des MTD-Gesetzes 2024 in Begutachtung und beinhaltet unter anderem die legistischen Regelungen für die Berufsausübung von rund 18.000 Physiotherapeut*innen in Österreich. Dazu hat auch Physio Austria, Bundesverband der Physiotherapeut*innen Österreichs Stellung bezogen. Physio Austria begrüßt die Überarbeitung des mittlerweile 30 Jahre alten Gesetzes und plädiert für eine zukunftsorientierte Umsetzung, unterstreicht aber in seiner offiziellen Stellungnahme den deutlichen Verbesserungsbedarf um echten Fortschritt in der Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und Rückschritt zu verhindern.

Patient*innen dürfen nicht weiter belastet werden

Der aktuelle Entwurf des Gesetzes beinhaltet, dass die ärztliche Anordnung nicht mehr allgemein zur Physiotherapie ausgestellt werden soll, sondern als „konkrete“ Anordnung einzelne Maßnahmen vorgeben muss. Dies würde in der Praxis bei den Ärzt*innen, den Therapeut*innen und in erster Linie bei den ohnehin bereits belasteten Patient*innen und deren Angehörigen bei jeder kleinen Änderung erheblichen und unnötigen Zusatzaufwand bedeuten. Daher die Forderung von Physio Austria: Die Methodenwahl im Rahmen der ärztlichen Anordnung gehört ausschließlich in die Hand der dafür ausgebildeten und eigenverantwortlich tätigen Physiotherapeut*innen! Es ist absolut nicht nachvollziehbar, weshalb rund 18.000 Angehörige eines akademisch ausgebildeten Gesundheitsberufs zu Hilfskräften degradiert werden und Patient*innen Übermaß belastet werden sollen. ...
Quelle: OTS0160 am 03.06.2024 13:37 Uhr
 
Gesetz Pressemeldung

Physio Austria übt scharfe Kritik am Gesetzestext und plädiert für niederschwelligen Zugang zu notwendigen therapeutischen Leistungen und echten Fortschritt in der Gesundheitsversorgung.

Wien (OTS) - Seit gut einer Woche ist die Novelle des MTD-Gesetzes 2024 (Medizinisch-technische Dienste) in Begutachtung. Bis einschließlich 29. Mai können auf der Parlamentswebseite Stellungnahmen abgegeben werden. Physio Austria begrüßt zwar die Überarbeitung des mittlerweile 30 Jahre alten Gesetzes, welches unter anderem die Grundlage für die Berufsausübung von rund 18.000 Physiotherapeut*innen in Österreich ist, unterstreicht aber in seiner offiziellen Stellungnahme den deutlichen Verbesserungsbedarf, um echten Fortschritt in der Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und Rückschritt zu verhindern.

Methodenwahl muss in den Händen der Physiotherapeut*innen bleiben

Zum bestehenden Rechtsbegriff der ärztlichen bzw. zahnärztlichen „Anordnung“ wurde das Wort „konkret“ mit weitreichenden Folgen hinzugefügt. Dies bedeutet, dass der/die anordnende Ärzt*in jede Maßnahme konkretisiert. Bei Anpassungen im Therapieverlauf z.B. bei der Wahl der Therapiemittel müssten die Patient*innen erneut jedes Mal zum/r verordnenden Ärzt*in zurück. Dies würde bei den Ärzt*innen, den Therapeut*innen und in erster Linie bei den ohnehin bereits belasteten Patient*innen und deren Angehörigen Ressourcen strapazieren. Daher die Forderung von Physio Austria: Die Methodenwahl im Rahmen der ärztlichen Anordnung gehört ausschließlich in die Hand der dafür ausgebildeten und eigenverantwortlich tätigen Physiotherapeut*innen! Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wieso rund 18.000 Angehörige eines akademisch ausgebildeten Gesundheitsberufs zu Hilfskräften degradiert werden und Patient*innen Übermaß belastet werden sollen. Ein niederschwelliger Zugang zur Therapie muss ohne Übermaß an Bürokratie gewährleistet sein.

Anspruch auf Kostenerstattungen bei Behandlungen im Rahmen der Sekundärprävention ...
Quelle: OTS0070 am 23.05.2024 10:07 Uhr
 
Gesetz Pressemeldung

MTD-Austria und die sieben Interessenvertretungen der MTD-Berufe machen auf Optimierungsbedarf in der Gesetzesvorlage aufmerksam.

Wien (OTS) - Seit gestern liegt das überarbeitete MTD-Gesetz endlich zur Begutachtung vor. Stellungnahmen sind bis einschließlich 29. Mai 2024 möglich. MTD-Austria und die sieben Berufsverbände begrüßen grundsätzlich diese lang erwartete Novellierung und die damit einhergehenden positiven Aspekte. Wird damit nun nach über 30 Jahren alles gut: Leider Nein. Da in der vorliegenden Fassung die drei Kernforderungen von MTD-Austria und den sieben Berufsverbänden biomed austria, Verband der Diaetologen Österreichs, Ergotherapie Austria, logopädieaustria, orthoptik austria, Physio Austria und rtaustria nicht berücksichtigt wurden, unterstreichen die Berufsverbände neuerlich die Dringlichkeit der Aufnahme ihrer Forderungen in das MTD-Gesetz.

Der Fokus von MTD-Austria und den sieben Berufsverbänden war in allen Gesprächen im Vorfeld die Sicherstellung der Patient:innensicherheit, somit die hochqualitative Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sowie die Schaffung von Rechtssicherheit für die derzeit 41.000 MTD-Berufsangehörigen für eine attraktive Berufsausübung.

Die drei Kernforderungen sind und bleiben somit:

- Niederschwelliger Zugang zu therapeutischen und diagnostischen Leistungen, keine Anordnungsverschärfung durch genaueste Definition von Maßnahmen,
- Zugang zur Prävention für alle sieben MTD-Berufe ohne ärztliche Anordnung und
- Befugniserweiterung durch die Spezialisierung.

Constance Schlegl, Präsidentin von Physio Austria: „Der Bedarf an hochqualifizierter medizinisch-therapeutisch-diagnostischer Betreuung wächst ständig. Warum für die rund 18.000 Physiotherapeut:innen mit dem neuen MTD-Gesetz keine ihren Qualifikationen adäquaten Bedingungen geschaffen werden, bleibt unverständlich. Physio Austria lädt daher die Mitglieder zur eigenen Stellungnahme ein bzw. zur Unterstützung der Stellungnahme von Physio Austria, die noch diese Woche eingebracht wird. ...
Quelle: OTS0004 am 17.05.2024 07:58 Uhr
 
Gesetz Pressemeldung

»Emmersdorf/NÖ (VLK) – Die Forderung nach vereinfachten und beschleunigten Anerkennungsverfahren für medizinische Berufe war ein Schwerpunkt bei der heutigen (Dienstag, 7. Mai) Konferenz der LandesgesundheitsreferentInnen im niederösterreichischen Emmersdorf. [...]
Zum einen geht es dabei darum, dass Angehörigen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes bzw. von medizinischen Assistenzberufen schon in der Zeit zwischen der Erlassung des Nostrifikationsbescheides und dem Abschluss einer erforderlichen Ergänzungsausbildung ihre Tätigkeit bis zu zwei Jahre lang ermöglicht wird. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Landespressestelle Vorarlberg, presse@vorarlberg.at am 07.05.2024
 
Pressemeldung

»Eine geplante Novellierung des MTD-Gesetzes (medizinisch-technische Dienste) lässt bei den Vertreterinnen der sieben Berufssparten die Wogen hoch gehen. In einer Online-Pressekonferenz am Dienstag kritisierten sie, nicht ausreichend eingebunden gewesen zu sein. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: science.apa.at am 23.04.2024 14:54 Uhr
 
Gesetz Pressemeldung

Wien (OTS) - Auf Einladung der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie (ÖGN) fand das 1. interdisziplinäres Konsensustreffen zum Thema „Postvirale Zustandsbilder“ unter Berücksichtigung der Einordnung von „Myalgischer Encephalomyelitis/chronischem Fatigue Syndrom“ (ME/CFS) statt. Das Bestreben der ÖGN war es, anhand von strukturierten Stellungnahmen von Expert*innen aus den Bereichen Neuroinfektiologie, Neuroimmunologie, autonomer Dysfunktion, Schmerz, Psychiatrie und Psychotherapie, Allgemeinmedizin, Allergologie & Immunologie, Innerer Medizin und Public Health eine aktuelle und evidenzbasierte Standortbestimmung im Sinne eines Konsensus Statements zu Genese, Diagnose, sowie Therapiemöglichkeiten bei (möglichen) postviralen Zustandsbildern zu erreichen.

Wesentlich war es der ÖGN dabei, auch Vertreter*innen der Betroffenen aktiv in den gesamten Prozess einzubeziehen, um deren Perspektiven, Anliegen und Bedürfnisse zu erfahren. Zudem waren die Gesundheitssprecher*innen sämtlicher im Parlament vertretener politischer Parteien und Repräsentant*innen der österreichischen Gesundheitskasse und der Pensionsversicherungsanstalt zu einer abschließenden Diskussionrunde eingeladen. Damit wurden erstmals in Österreich maßgebliche Interessensgruppen inklusive Betroffener und deren Vertreter in ein derartiges Treffen involviert.

Eröffnet und moderiert wurde vom Präsidenten der ÖGN, (Univ.-Prof. Dr.) Christian Enzinger. In seiner Einleitung erklärte er, dass der Grund für diese Konferenz sehr einfach zusammengefasst sei: „Sie ist notwendig.“

In seinem Beitrag zur Begriffsbestimmung stellte Thomas Berger aus Sicht der Neuroimmunologie klar, dass es keine wissenschaftliche Evidenz gebe, dass ME/CFS eine tatsächliche neuroimmunologische Erkrankung sei. Somit sei auch die Bezeichnung „Myalgische Encephalomyelitis“ überholt und am plausibelsten in die Gruppe der „Postinfektiösen Zustände“ einzuordnen, also den Folgezuständen nach (viralen) Infektionen. Die bislang ...
Quelle: OTS0142 am 19.04.2024 19:28 Uhr
 
Pressemeldung

Falsche Meldungen zu angeblichen Rückerstattungen im Namen der Österreichischen Gesundheitskasse

Wien (OTS) - Mit einer angeblichen Rückerstattung werden derzeit Personen im Namen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) von Betrügerinnen und Betrügern kontaktiert. Die Nachrichten werden per E-Mail verschickt. Darin werden die Adressatinnen und Adressaten aufgefordert, einen Link zu öffnen, um die Rückerstattung online anzufordern.

Hände weg! Bei diesen Nachrichten handelt es sich um einen Betrugsversuch. Die ÖGK fordert ihre Versicherten eindringlich auf, nicht darauf einzugehen. Auf keinen Fall sollte der angegebene Link geöffnet oder persönliche Daten bekanntgegeben werden.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Gesundheitskasse
presse@oegk.at
www.gesundheitskasse.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | GKA0001 ...
Quelle: OTS0020 am 18.04.2024 09:00 Uhr
 
Pressemeldung

Klagenfurt (OTS) - Eine vorübergehende Lernstation namens "Nursing Training United Extended" lädt dazu ein, Theorie und Praxis optimal zu verknüpfen. Das Elisabethinen-Krankenhaus Klagenfurt und die Fachhochschule Kärnten (FH Kärnten) haben gemeinsam dieses Projekt ins Leben gerufen. Insgesamt 16 Studierende der Bachelorstudiengänge Gesundheits- und Krankenpflege sowie eine Physiotherapie-Studierende der FH Kärnten, sowie erstmalig eine KPJ-Studentin der Sigmund Freud Privatuniversität, werden vom 8. April bis 10. Mai 2024 als Teilnehmer*innen der Lernstation die Organisation des Departments für Akutgeriatrie und Remobilisation im stationären Setting interdisziplinär übernehmen.

Studierende zeigen ihr Können

Berufe im Bereich Gesundheit und Pflege haben Zukunft: Umso mehr gewinnt der aktive Austausch zwischen Hochschule, Studierenden und potentiellen Arbeitgeber*innen der einzelnen Berufsfelder. Voraussetzung dafür ist, dass die angebotenen Studiengänge am Puls der Zeit und an den Bedürfnissen der Praxis orientiert sind. Die „Temporäre Lernstation” - Nursing Training Unit Extended stellt ein gemeinsames Projekt der FH Kärnten und dem Elisabethinen-Krankenhaus Klagenfurt dar. Einen Monat lang sind die angehenden Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte und eine Physiotherapeutin sowie eine KPJ Studentin im Elisabethinen-Krankenhaus Klagenfurt im Einsatz und können ihr Wissen im Krankenhausalltag umsetzen.

Heuer wird diese bereits zum vierten Mal veranstaltet.

Vorbereitet in vielen Belangen

Bevor es allerdings soweit ist, startet am 8. April das sogenannte „Skills Training” – eine Art Onboarding-Phase von einer Woche, die dem sicheren Einstieg der Studierenden und der Orientierung dient. Im Anschluss daran folgt eine vierwöchige „Going live-Phase”, die das selbstständige Führen des Departments für Akutgeriatrie und Remobilisation umfasst, den Abschluss bildet eine Reflexionswoche.

Aufgrund der Tatsache, dass Studierende während ...
Quelle: OTS0129 am 08.04.2024 16:54 Uhr
 
Ausbildung Pressemeldung


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