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»[...] Die Bewilligungspflicht ist - bestätigt von der ÖGK - für weitere 2 Jahre ausgesetzt. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.physioaustria.at/gespraeche-mit-der-oegk-abgesch...
Quelle: www.physioaustria.at am 30.04.2025


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