"270. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, mit der die Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV) geändert wird
Auf Grund der §§ 10 Abs. 8, 28, 56, 59 und 72 des Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetzes, BGBl. I Nr. 169/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 33/2015, wird verordnet:
Die Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung – MMHm-AV, BGBl. II Nr. 250/2003, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis lautet der 2. Abschnitt des 2. Hauptstücks „Verkürzte Ausbildung – Ausbildungsablauf“.
2. Im Inhaltsverzeichnis entfallen die Zeile „§ 32 Verkürzte Ausbildung für diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte“ sowie das 6. und 7. Hauptstück.
3. Im Inhaltsverzeichnis wird der Eintrag „Anlage 3 Verkürzte Ausbildung für diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte gemäß § 27 MMHmG“ durch den Eintrag „Anlage 3 Verkürzte Ausbildung für Masseure gemäß § 26 MMHmG“ ersetzt.
4. Im Inhaltsverzeichnis wird der Eintrag „Anlage 8 Aufschulung für gewerbliche Masseure gemäß § 84 MMHmG“ durch den Eintrag „Anlage 8 Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation“ ersetzt. [...]"
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