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"270. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, mit der die Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV) geändert wird

Auf Grund der §§ 10 Abs. 8, 28, 56, 59 und 72 des Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetzes, BGBl. I Nr. 169/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 33/2015, wird verordnet:

Die Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung – MMHm-AV, BGBl. II Nr. 250/2003, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis lautet der 2. Abschnitt des 2. Hauptstücks „Verkürzte Ausbildung – Ausbildungsablauf“.

2. Im Inhaltsverzeichnis entfallen die Zeile „§ 32 Verkürzte Ausbildung für diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte“ sowie das 6. und 7. Hauptstück.

3. Im Inhaltsverzeichnis wird der Eintrag „Anlage 3 Verkürzte Ausbildung für diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte gemäß § 27 MMHmG“ durch den Eintrag „Anlage 3 Verkürzte Ausbildung für Masseure gemäß § 26 MMHmG“ ersetzt.

4. Im Inhaltsverzeichnis wird der Eintrag „Anlage 8 Aufschulung für gewerbliche Masseure gemäß § 84 MMHmG“ durch den Eintrag „Anlage 8 Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation“ ersetzt. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_II_27...
Quelle: 132. Newsletter der BGBl.-Redaktion 23.09.2015


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