"Mit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Registrierung im Gesundheitsberuferegister Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Personen, die zu diesem Zeitpunkt ihren Beruf bereits ausüben, haben für die Antragstellung bis zum 30. Juni 2019 Zeit. [...]"
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/professional/...Quelle: BMASGK Newsletter 2. Juli 2018
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