Wien - Die so genannte "Atlasprofilax-Methode", die immer wieder von gewerblichen, nicht medizinisch befähigten Kräften zur Korrektur des vermeintlich verschobenen oder ausgerenkten ersten Halswirbels (Atlas) angeboten wird, birgt für die KonsumentInnen ein
erhebliches Gesundheitsrisiko. Dies wurde nun auch in einem Urteil des Wiener Handelsgerichts in 1. Instanz festgestellt.
Anlass war die Klage des Berufsverbandes der PhysiotherapeutInnen Österreichs, Physio Austria, gegen eine selbstständige "Energetikerin", die "Atlasprofilax-Anwendungen" mit Hilfe eines elektrischen Vibrationsmassagegerätes anbot und durchführte.
Laut medizinischem Gutachten, das im Zuge des Prozesses eingeholt wurde, handelt es sich dabei allerdings nicht um eine - wie die Bezeichnung vermuten lässt - Vorsorge- (Prophylaxe-) Methode, sondern um eine Krankenbehandlung, die "ohne vorherige Röntgenuntersuchung,
Sicherheitstests und Hinterfragen eventueller Kontraindikationen ein nicht unerhebliches Gesundheitsrisiko" für die Behandelten darstellt. Eine solche Behandlung ist nach umfassender medizinischer Abklärung daher ÄrztInnen und nach deren Anordnung PhysiotherapeutInnen
vorbehalten und nur von diesen vorzunehmen, warnt Physio Austria.
Quelle: ots 22.12. 2009/ Physio Austria
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