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News > Physiotherapie als Kassenleistung ab 2022 für mehr PatientInnen in ganz Österreich

Physio Austria und die Österreichische Gesundheitskasse einigen sich auf Rahmenvertrag

Wien (OTS) -

- Ausweitung der Physiotherapie als Kassenleistung auf alle neun Bundesländer
- 590 Planstellen sollen bis 1. Jänner 2022 an freiberufliche niedergelassene Physiotherapeuten vergeben sein
- Paralleles System von Vertrags- und WahlphysiotherapeutInnen
- Harmonisierung der Rückerstattung für Behandlungen bei WahltherapeutInnen

Wie die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) in einer Aussendung bereits vorige Woche mitteilte, soll die Versorgung der Bevölkerung mit physiotherapeutischen Leistungen auf Kassenkosten in ganz Österreich ab 1. Jänner 2022 verfügbar sein. Darauf einigten sich die ÖGK mit dem Berufsverband der PhysiotherapeutInnen Physio Austria in den Verhandlungen um eine Rahmenvereinbarung Anfang Oktober. Konkret werden insgesamt 590 Planstellen – verteilt über alle neun Bundesländer – weitergeführt bzw. neu geschaffen. Bisher waren physiotherapeutische Behandlungen, die zur Gänze von der Krankenkasse bezahlt wurden, nur in Wien, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg möglich. Ab Beginn des kommenden Jahres folgen Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten.

Leistbare Physiotherapie dringend erforderlich

„Kassenplätze sind rar und, wenn überhaupt vorhanden, oft mit langen Wartezeiten verbunden. Und die Zahlen belegen, steigende Lebenserwartung, Haltungsschäden, Abnützungserscheinungen, mangelnde Bewegung aber auch Behandlungen nach Operationen und Unfällen machen Physiotherapie als Teil der medizinischen Versorgung unverzichtbar“, sagt Constance Schlegl, Präsidentin von Physio Austria. „Deshalb ist es für die Patientinnen und Patienten wichtig, diese Leistung sowohl flächendeckend verfügbar als auch niederschwellig zugänglich zu machen“, ergänzt sie.

Physiotherapie weiterhin verordnungspflichtig

Der Weg zur physiotherapeutischen Behandlung bleibt für die PatientInnen gleich. Die Leistung – egal ob sie von Vertrags- oder WahltherapeutInnen erbracht wird – muss auch ab 2022 von Haus- oder FachärztInnen verordnet werden. Bei VertragstherapeutInnen ist eine chefärztliche Bewilligung nicht mehr notwendig. Auch das erleichtert den Zugang zur Physiotherapie. Unerlässlich ist eine Terminvereinbarung sowohl bei Vertrags- als auch WahltherapeutInnen.

Einheitliches Tarifsystem bei KassentherapeutInnen und Bestehenbleiben des Wahlsystems

VertragsphysiotherapeutInnen erhalten ab 2022 brutto 60 Euro für eine 60-minütige Behandlung von der Krankenkasse. Abgegolten werden auch Hausbesuche, Vernetzungstätigkeiten (Fallbesprechungen, Gespräche mit Angehörigen etc.) sowie Kilometergeld. Für die PatientInnen ist es weiterhin möglich, WahltherpeutInnen aufzusuchen. Hier bestimmen die PhysiotherapeutInnen den Tarif weiterhin selbst. „Neu im Wahlbereich wird aber sein, dass die Rückerstattung der Krankenkasse an die Patientinnen und Patienten mit Inkrafttreten des Vertrages angehoben wird. Auch das ist ein wichtiger Schritt für den Zugang zur physiotherapeutischen Leistung“, betont Constance Schlegl.

„Mit der Einigung auf dieser Vereinbarung sind die Rahmenbedingungen für die Vertragsleistung klar geregelt. Physiotherapie gilt damit als versorgungs- und systemrelevant. Sie wird als bundesweit notwendige Pflichtleistung in der Krankenbehandlung durch einen Ausbau der Sachleistung im Gesundheitssystem noch stärker verankert. Für die Zukunft wünschen wir uns eine weitere Ausweitung einer leistbaren Physiotherapie um Patientinnen und Patienten optimal behandeln zu können“, sagt Constance Schlegl abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Physio Austria
Mag.(FH) Michaela Muttenthaler
0699 158 799 75
michaela.muttenthaler@physioaustria.at

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https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211018_OTS0033/phy...
Quelle: OTS0033, 18. Okt. 2021, 09:55


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